stiftungs.info - Stiftung - Begriffe und Links

Description: In einer Stiftung wird Kapital dauerhaft für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt.

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Hinter dem Begriff der Stiftungen verbergen sich eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsformen und Typen, die man zunächst wie folgt unterscheiden kann:

Die selbständigen Stiftungen sind in den §§ 80 ff. BGB sowie in landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Demnach handelt es sich bei Stiftungen um juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, in denen Kapital, das sog. Stiftungsvermögen, für eine gewisse Dauer einem bestimmten Zweck nach dem Willen des Stifters zur Verfügung gestellt wird. Bei den unselbständigen Stiftungen wird ein bestimmtes Vermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit treuhänderisch verwaltet.

Neben der formalen Rechtsform kann eine Unterscheidung hinsichtlich der Arbeitsweise erfolgen: Fördernde Stiftungen stellen anderen Organisationen, Einrichtungen oder Einzelpersonen Geld- oder Sachmittel für bestimmte Zwecke im Sinne der Stiftung zur Verfügung. Operative Stiftungen versuchen ihre Ziele selber umzusetzen.

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