Description: Haus in der Teilungsversteigerung selbst ersteigern. In der Scheidung die Blockade vermeiden. Grundschuld übernehmen, richtig bieten. Anwalt, Kosten, Experte.
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v on Rechtsanwalt Johannes Steger
Beantragen Sie die Teilungsversteigerung, um die Immobile selbst zu ersteigern oder sich das in der Immobilie gebundene Vermögen auszahlen zu lassen. Verteidigen Sie sich geschickt, wenn ein Miteigentümer die Teilungsversteigerung als Druckmittel einsetzt, um Sie zum Verkauf Ihres Anteils oder der Immobilie im Ganzen zu zwingen.