Description: Website des fränkischen Weinortes Theilheim nahe Würzburg.
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Aus aktuellem Anlass möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger auf Folgendes hinweisen:
Sofern Wasser aus einem (bestehenden) Brunnen entnommen wird, handelt es sich rechtlich um eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Eine Gewässerbenutzung bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis nach §§ 8 und 10 WHG und Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (BayWG).
Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist ein Antrag beim Landratsamt Würzburg, Untere Wasserrechtsbehörde, zu stellen. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie unter https://www.landkreis-wuerzburg.de/ -> Formulare -> Wasserrecht -> Auswahl des Antrags -> Erlaubnisantrag Grundwasserentnahme.