Description: Tierärztlicher Notdienst Schleswig-Flensburg
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Seit dem 14.02.2020 sind wir Tierärzte per Gesetz dazu verpflichtet, während der Notdienstzeiten nachts, am Wochenende und an Feiertagen eine pauschale Grundgebühr in Höhe von 50,- € zu erheben. Zusätzlich muss für die Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass Behandlungen während des Notdienstes grundsätzlich mit erhöhtem Gebührensatz berechnet werden und stets sofort und in bar / EC zu begleichen sind.