Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung Ein Muss für viele Selbständige Wer in der Ausübung seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit Auftraggebern und Kunden einen Vermögensschaden zufügt, kann dafür haftbar gemacht werden. Dabei können die Vermögensschäden bis zu einigen Millionen Euro betragen und die Existenz der geschädigten Geschäftspartner aber auch die eigene Existenz beeinträchtigen oder ernsthaft gefährden. Daher ist eine Vermögensschaden Haftpflichtversicherung für viele Berufsgruppen sogar Pfl
Besonders sinnvoll ist der Abschluss einer entsprechenden Haftpflicht-Absicherung für Freiberufler in beratenden, verwaltenden und beurkundenden, begutachtenden Berufen. Aber auch für viele Kreativberufe, insbesondere in der Cyberwirtschaft, schützt eine solche Zusatzversicherung vor den Folgen von Vermögensschäden, die Auftraggebern und Kunden beigebracht werden. Betroffen sind vor allem Notare, Gutachter, Insolvenzverwalter, Vermögensverwalter, Wirtschaftsprüfer, Versicherungsmakler, Rechtsanwälte und ähn
Immer dann, wenn Versicherungsnehmer durch ihr Handeln oder auch Unterlassen anderen einen Vermögensschaden zufügen, kann die Vermögensschaden Haftpflicht die gute Versicherungslösung für die Regulierung entstandener Vermögensnachteile Betroffener sein. Damit schützen sich Versicherte davor, den entstandenen Schaden am Vermögen von Auftraggebern, Kunden, Geschäftspartnern oder auch Dritten selbst ausgleichen zu müssen. Und das kann richtig teuer werden.