Verband Deutscher Privatkliniken – LV Hamburg
Verband Deutscher Privatkliniken Landesverband Hamburg
Der Verband Deutscher Privatkliniken – Landesverband Hamburg ist ein nicht rechtsfähiger Verein nach § 53 BGB. Zweck des Vereins ist, die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen, zu vertreten und zu fördern; hierzu gehört auch die Wahrnehmung der gemeinsamen fachlichen Belange und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder in allen gesellschaftspolitischen und sozialpolitischen Angelegenheiten insbesondere gegenüber der Öffentlichkeit, den Regierungen und den politischen Parteien, den Behör