Description: Herzlich willkommen! Steffen Dietrich | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin, beantwortet häufige Fragen zur Wiederaufnahme in Strafsachen
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Eine rechtskräftig verhängte Strafe kann grundsätzlich nicht mehr aufgehoben oder abgeändert werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein gesellschaftliches Interesse an Rechtssicherheit und Rechtsfrieden besteht. Das bedeutet zuvorderst, dass möglichst jeder Rechtsstreit irgendwann einmal endgültig beigelegt werden soll, damit das Leben seinen gewohnten Gang nehmen kann. Dies gilt sogar für fehlerhafte Strafurteile. Im Regelfall geht so Rechtskraft vor individueller Gerechtigkeit.
In jedem Einzelfall ist dieser Grundsatz jedoch nur schwer hinnehmbar. Niemand will aus Gründen des allgemeinen Interesses an Rechtssicherheit unschuldig viele Jahre im Gefängnis sitzen.
Um auch diesem nachvollziehbaren Interesse an individueller Gerechtigkeit zu entsprechen und Fehlentscheidungen beseitigen zu können, gibt es die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens. Mit ihr kann auf Verlangen eines Antragsberechtigten die mit rechtkräftigem Sachurteil abgeschlossene Strafsache in das Hauptverfahren zurückgesetzt werden. Der Fall wird „neu aufgerollt“, um die Aufhebung des ursprünglichen Urteils und hierbei einen Freispruch oder zumindest eine Verringerung der Strafhöhe zu erlange