Die Vorgaben zum verkürzten Versorgungsweg und die Vertragsmodalitäten sind im SGB V geregelt.
Unter dem verkürzten Versorgungsweg versteht man die arbeitsteilige Versorgung von Patienten mit Hörsystemen direkt in der HNO-Praxis. Hierbei arbeitet der Hörakustikmeisterbetrieb Hand in Hand mit dem behandelnden HNO-Arzt.
Seit über 25 Jahren hat sich dieser Weg als Versorgungsalternative etabliert.