bescheinigung-forschungszulage.de - Forschungszulage: Steuerliche Förderung von Forschung & Entwicklung per Forschungszulagengesetz (FZulG) - Bescheinigungsstelle F

Description: Die Forschungszulage ist die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) entscheidet auf Antrag, ob ein FuE-Vorhaben förderfähig ist. Mit der Bescheinigung können Unternehmen einen Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt stellen.

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Jedes Unternehmen mit Steuersitz in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn es forscht und entwickelt.  

Ob ein FuE-Vorhaben gemäß den Vorgaben des Forschungszulagengesetzes förderfähig ist, bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

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